Hinweis |
Dieser Artikel wurde im Juni 2012 zum ersten mal auf meinem alten Blog veröffentlicht. Aufgrund zahlreicher Nachfragen wurde er inzwischen mehrfach neu aufgelegt. So jetzt auch hier in dem neuen Blog. |
Eine kurze Beschreibung des Weges, den ein Antrag durch die Instanzen und Gremien der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nehmen kann.
Schritt 1: Der Ältestenrat
- Direkter Beschluss via Konsensliste
- Überweisung in einen oder mehrere Ausschüsse per Konsensliste
- Direkte Behandlung in der BVV-Sitzung
Schritt 2: Die Bezirksverordnetenversammlung
Schritt 3: Die Ausschüsse
- Durch Verwaltungshandeln erledigt
- Annahme des Antrages
- Ablehnung des Antrages
Während die Annahme und Ablehnung des Antrages selbsterklärend sind, ist das „durch Verwaltungshandeln erledigt“ schon interessanter. Hierbei wird festgestellt, daß die Verwaltung in der Zwischenzeit eigenständig das angesprochene Problem behoben, oder die geforderte Information bereitgestellt hat. Dabei liegt es natürlich im ermessen des federführenden Ausschusses zu entscheiden, inwieweit das Verwaltungshandeln die Zielsetzung des Antrages erfüllt hat.
Schritt 4: Nochmal in den Ältestenrat
Schritt 5: Die zweite Bezirksverordnetenversammlung